Die Immobilie Feldstraße 12/Ecke Johannesstraße in Wyk   Foto: AmtFA Andreas Hansen

Das Amt Föhr-Amrum teilt mit, dass der ausführenden Firma für die Immobilie Feldstraße 12/Ecke Johannesstraße in Wyk (ehemals Restaurant »Gode Wind«) aufgrund des Paragraphen 7 der Amtsverordnung zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche oder sonstige Emissionen vom 3. Juli dieses Jahres eine Ausnahmegenehmigung erteilt worden ist. Diese gilt vom 2. bis 30. September in der Zeit von 13 bis 15 Uhr.